Wissens­wertes

Ultraschall

WISSENSWERTES

Eine sorgfältige pränatale Diagnostik ist die Grundlage für eine optimale und individuelle Betreuung jeder Schwangerschaft. Basis hierfür ist der hochauflösende Ultraschall. So können heute alle Organsysteme Ihres Kindes von Kopf bis Fuß sehr genau beurteilt werden. Die hier gewonnenen Informationen bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Manchmal kann eine ergänzende genetische Diagnostik wichtig sein, um mögliche Entwicklungsstörungen genau abzuklären.

Klare Aussagen über Ihr Kind

Eine in der Sonografie als unauffällig eingestufte Anatomie gibt eine sehr hohe Sicherheit, dass sich das Kind normal entwickeln wird. Je nach Untersuchungsbedingungen sind bis zu 95 % der möglichen behandlungsbedürftigen Fehlbildungen zu erkennen. 

Neueste Ultraschalltechnologien für genaue Ergebnisse

Aus den verschiedenen Untersuchungstechniken (hochauflösender Ultraschall, Volumensonografie („3D-Ultraschall“), Dopplersonografie und weitere) werden je nach Fragestellung die geeigneten Verfahren angewendet, um Ihnen die bestmöglichen Informationen über Ihr ungeborenes Kind zu geben. Wir verwenden ausschließlich Ultraschallgeräte der neuesten Generation (GE Voluson E10).

Medizinisch sinnvolle Untersuchungen anstatt „Babyfernsehen“

Der Gesetzgeber hat 2018 im „Gesetz zur Modernisierung des Strahlenschutzrechtes“ festgelegt, dass ab 2021 in der Schwangerschaft nur noch Ultraschalluntersuchungen erlaubt sind, die einen medizinischen Hintergrund haben. Alle Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die von einem Arzt/einer Ärztin oder einer Hebamme veranlasst werden und damit der Überwachung des Wohlergehens von Mutter und Kind dienen, sind weiterhin uneingeschränkt zulässig und sinnvoll

Das teilweise immer noch angebotene reine „Babyfernsehen“ ist damit jedoch nicht mehr zulässig. Das ist in unserem Sinne. 

Eine Gefährdung Ihres Kindes durch Ultraschall, der übrigens im physikalischen Sinne keine Strahlung ist, ist aber weiterhin ausgeschlossen. Dies wurde in zahlreichen Studien eindrucksvoll belegt. Zudem haben unsere hochmodernen Ultraschallgeräte automatische Überwachungs- und Regelmechanismen eingebaut, die verhindern, dass die empfohlenen Leistungsgrenzwerte überschritten werden können. So ist auch eine theoretisch denkbare (aber praktisch nicht vorhandene) Gefährdung durch einen hohen Energie-Eintrag ausgeschlossen

Hier können Sie aktuelle Stellungnahmen der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) sowie eine Übersicht aus juristischer sowie aus medizinischer Sicht zum Thema lesen: 

DEGUM Stellungnahme Neue Strahlenschutzverordnung (2019) 

Sicherheit Ultraschall in der Schwangerschaft (Kozlowski_Heling 2020 in „UiM“)

Ultraschall ab 2021 aus juristischer Sicht (in „Frauenarzt 11/2020“)

Ultraschall ab 2021 aus medizinischer Sicht (in „Frauenarzt 11/2020“ )

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Untersuchungen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne beim Untersuchungstermin.